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Unterrichtsvereinbarung: Unterrichtszeit und -ort Wir behalten uns vor, falls aus organisatorischen Gründen erforderlich, Unterrichtszeit und -ort oder die Belegart (z.B. Gruppe, Einzel) zu ändern. Zahlung der Unterrichtsgebühr Die Unterrichtsgebühr ist als Jahresbeitrag in 12 Monatsraten zu entrichten. Sie ist als Ratenzahlung zu verstehen und so berechnet, dass sie jahrweise 35 erteilte Lektionen finanziert. Sollte ein Schüler sich mitten im Schuljahr an- oder abmelden, werden die nicht gehaltenen Stunden anteilig verrechnet, wodurch sich eine Rück- oder Nachzahlung ergeben kann. Mit dieser „35-Stunden-Regelung“ wird sichergestellt, dass alle Schüler, unabhängig davon, an welchem Wochentag sie Unterricht haben, am Jahresende die gleiche Anzahl an Unterrichtsstunden gehabt haben und, dass jede Stunde somit genau abgerechnet worden ist. Das Schuljahr beginnt jeweils am 1.Sept. und endet am 31.Aug. Auf Wunsch erhalten Sie am Ende des Schuljahres eine Auflistung der gehaltenen 35 Unterrichtsstunden, damit Sie nachvollziehen können, dass und wann die jeweiligen Stunden stattgefunden haben. Kündigung Eine Kündigungsfrist besteht bei Glob`Arte grundsätzlich nicht. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mit Eingang des Schreibens erfolgt, je nach Anzahl der bereits gehaltenen Stunden, eine Schlußabrechnung, aus der eine Rück- oder Nachzahlung resultiert. Unterrichtsausfall Kann eine Schülerin oder ein Schüler eine Unterrichtsstunde nicht besuchen, dann teilen Sie dies rechtzeitig der Lehrkraft mit. Auch wenn bei der Schülerin oder dem Schüler zwingende Gründe, wie z.B. Schulveranstaltungen, Krankheit, höhere Gewalt vorliegen so besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Das grundsätzliche pädagogische Konzept der Glob´Arte-Streicherschule besteht darin, dass die Lehrkräfte alle am aktiven Konzertleben beteiligt sind und gerade diese Erfahrungen im Unterricht weitergeben. Deshalb kann es aber vorkommen, dass Unterricht ggf. verlegt werden muss. Für diesen Unterricht wird eine Vertretung oder ein Vor- oder Nachholtermin angeboten. Verhinderung der Lehrkraft durch Krankheit: Im Falle der Verhinderung einer Lehrkraft durch Krankheit ist Glob´Arte bemüht, eine Vertretung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein und mehr als zwei Unterrichtsstunden jährlich ausfallen, wird die Unterrichtsgebühr für die nicht erteilten Stunden am Ende des Schuljahres in Form einer Gutschrift rückerstattet. Sonstiges Es wird gebeten, öffentliches Musizieren der SchülerInnen (Wettbewerbe, Vorspiele etc.) zuerst mit den Lehrkräften abzusprechen! Die Unterrichtsordnung tritt zum 01.08.2009 in Kraft.-4 Kilian Balzer/Ewa Maklakiewicz-Weiser
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